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Wussten Sie schon?

Laut EN12413 (Europäische Sicherheitsnorm) müssen Schleifkörper mit den Bindungsarten B und BF für die Verwendung auf Handschleifmaschinen oder Handtrennschleifmaschinen mit Verfalldatum gekennzeichnet sein.
Das Verfalldatum darf längstens 3 Jahre nach dem Fertigungsdatum liegen. Es wird ausgedrückt als Monat und Jahr, z.B. 04/2011.


Verwenden Sie Schleifwerkzeuge niemals über das angegebene Verfalldatum hinaus!
Wo kein Verfalldatum angegeben ist, beachten Sie die Haltbarkeitsdauer folgender Produkte: Kunststoff- und Schellack-gebundene Produkte 3 Jahre; Schleifscheiben mit Gummibundung 5 Jahre; Keramisch gebundene Schleifscheiben 10 Jahre (Voraussetzung: korrekte Lagerung).


Wiederverkäufer haben dafür Sorge zu tragen, dass Anwender über diese Ablauffrist informiert werden. Beim Inverkehrbringen ist dieses Verfalldatum zu beachten. Der Anwender ist darüber zu informieren, dass Werkzeuge nach Ablauf dieser Frist nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

Quelle: TYROLIT


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